AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
STAND JANUAR 2024
I. ANWENDUNGSBEREICH
- Diese Vertragsbedingungen gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen der SMD. | MARKEN- UND KREATIVAGENTUR, Inhaberin SABINE SCHRADER [nachfolgend SMD genannt] und Rechtsnachfolgern im Rahmen der gesamten Geschäftstätigkeit und der Einzelverträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen der SMD gelten die Bedingungen als angenommen.
- Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich [Schriftsatz, jedoch keine eMail] vereinbart werden. Mitarbeiter der SMD sind nicht befugt, mündliche Nebenreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
- SMD ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich Einkaufs- oder Bezugspreise oder sonstige preisbildende Faktoren zu lasten der SMD verändern.
- Der Kunde kann innerhalb von 4 Wochen nach Information über Änderungen, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen, den Änderungen widersprechen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so kann SMD mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Kündigt SMD nicht, so wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt.
- Widerspruch und Kündigung bedürfen der Schriftform [keine eMail]. Für die Rechtzeitigkeit entscheidet der Zugang beim jeweiligen Erklärungsempfänger.
II. VERTRAGSABSCHLUSS
- Die direkten Angebote und Kostenvoranschläge der SMD sind für die Dauer von zwei Wochen nach schriftlicher Angebotsabgabe verbindlich, es sei denn, Abweichendes ist im Einzelvertrag vereinbart. Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
- Beauftragungen des Auftraggebers sind mündlich, zum Beispiel per Telefon, und schriftlich per Brief, Telefax, eMail oder sonstige Kommunikationsdienste möglich. Das Übermittlungsrisiko, insbesondere für eine unklare, unvollständige oder sonstig fehlerhafte Übertragung von Angaben der Beauftragung trägt der Kunde.
- Die Beauftragung durch den Auftraggeber ist für ihn mit Absendung an SMD verbindlich, wobei der elektronische Zugang genügt.
III. LEISTUNGSUMFANG, VOLLMACHT FÜR AUFTRAGSVERGABEN
- Beschaffenheit und Umfang der Leistungen der SMD ergeben sich aus den gesonderten Leistungsbeschreibungen im Rahmen eines Angebots oder aus dem Vertrag/Auftrag, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.
- SMD bringt die angebotenen Leistungen selbst oder durch Dritte, soweit nicht im Vertrag bzw. Auftrag etwas anderes vereinbart wird. SMD ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtete sich, SMD entsprechende Vollmacht zu erteilen.
IV. VERGÜTUNG
- Entwürfe, Reinzeichnungen und Beratungsleistungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage individueller Abreden, andernfalls nach den allgemeinen Leistungs- und Preisinformationen von SMD. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug zu zahlen sind.
- Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe/Reinzeichnung oder Beratungsleistungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
- Werden die Leistungen später abweichend von den ursprünglichen Abreden oder in größerem Umfang als vorgesehen genutzt, so ist SMD berechtigt, die Vergütung für die zusätzlichen Nutzungen in Rechnung zu stellen.
- Ein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz der Urheberrechte berechtigt SMD zur Forderung einer Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung; ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt nach dem Kostenvoranschlag, hilfsweise die übliche Vergütung als vereinbart.
- Die Anfertigung von Konzepten, Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die SMD für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderungen von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD von SMD gesondert berechnet.
V. TERMINE, ZAHLUNGSMODALITÄTEN
- Liefer-, Fertigstellungs-, Übergabefristen und Übergabetermine sind unverbindlich, solange SMD sie nicht im Rahmen eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung schriftlich zugesagt hat. Dies betrifft ausschließlich Leistungen, die SMD selbst gegenüber dem Auftraggeber erbringt. Für Beauftragte Dritte gilt die jeweils individuell vereinbarte Regelung zwischen Auftraggeber und dem Dritten innerhalb eines gesonderten Vertragsverhältnisses ohne Beteiligung oder Haftung der SMD.
- Sofern SMD die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Auftraggeber Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 1% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz von SMD beruht.
- Die Vergütung für einmalige und umfangarme Leistungen sind nach entsprechender Rechnungsstellung – sofort und ohne Abzug – fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
- Bei Aufträgen größeren Aufwandes [mehr als 40 Arbeitsstunden, kumuliert] bzw. über längere Projektlaufzeit [mehr als 7 Arbeitstage, kumuliert] oder einer gewissen Regelmäßigkeit [z.b. täglich, wöchentlich, monatlich] sind vom Kunden angemessene Abschlagszahlungen zu leisten und zwar 1/3 der vorab kalkulierten Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Leistung und 1/3 nach Ablieferung – oder nach individueller Vereinbarung bei Auftragsvergabe. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
- Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die SMD im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Angemessene Auslagen für technische Nebenkosten, Reisekosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu erstatten.
- Das grundsätzliche Zahlungsziel [Fälligkeit] beträgt 10 Kalendertage nach Rechnungsstellung. Gerät der Kunde in Verzug, so ist SMD berechtigt, Verzugszinsen im gesetzlich vorgegebenen Rahmen und weitere entstandene Verzugsschäden in vollem Umfang geltend zu machen.
VI. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE
- Alle inhaltlichen, strategischen, kreativen und technischen Konzepte, Entwürfe, oder anders entwickelte Leistungen, die direkt durch die SMD erstellt worden sind, unterliegen dem Urheberrecht. Dessen Bestimmungen finden auch dann Anwendung, wenn die nach §2UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird. Das Eigentum an Konzepten, Rohdaten und Entwürfen wird nicht verschafft.
- Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht, da die endgültige Leistung ausschließlich von SMD erbracht wird.
- Konzepte, Rohdaten und Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der SMD weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, unberechtigte Bearbeitung oder Veränderung auch von Teilen ist unzulässig. Dies gilt auch nach einer Beendigung der Zusammenarbeit.
- Rechteübertragungen erfolgen mangels abweichender Vereinbarung in nicht exklusiver Form, ohne das Recht zur Weiterlizenzierung nach Maßgabe des jeweils vorausgesetzten Nutzungszwecks. Die Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung eingeräumt.
- SMD hat mangels abweichender, vergütungspflichtiger Vereinbarung das Recht, zum Zwecke der Eigenwerbung eine öffentlich zugängliche Referenzliste zu führen, die [Firmen-]Name, Name der verantwortlichen Person, Adresse und Telefonnummern, Internetlink zur Website des Kunden [und/oder des Projektes] enthält, sowie eine Beschreibung des Projektes samt beispielhafter Mediendaten [Abbildungen, Texte, Audio- und Videomaterial, interaktive Anwendungen, sonstige Software, etc.].
VII. EIGENTUMSVORBEHALT
- An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
- Alle in einer Präsentation vorgestellten Arbeitsergebnisse sind ausdrücklich geschützt und sind nicht ohne Genehmigung durch die SMD zu verwenden. Auch die Weitergabe an Dritte ist ohne Absprache und Freigabe der SMD nicht gestattet.
- Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
- Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
- SMD ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die per Computer oder handschriftlich erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Die Originaldateien bzw. Quelldaten oder Originaldokumente sind nicht Bestandteil der vergüteten Leistung und verbleiben bei SMD, sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart wurde.
Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat SMD dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der SMD geändert werden.
VIII. GEWÄHRLEISTUNGEN
- Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung der Leistung schriftlich geltend zu machen. Danach gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen.
- Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Leistungserbringung Änderungen, die nicht der Beseitigung von SMD direkt verursachten Mängeln dienen, so hat er etwaige Mehrkosten zu tragen.
- Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann SMD eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Vergabe des Leistungsauftrages oder einzelner Teile berechtigt sein oder mittels der Arbeit von SMD Dritte – gleich wie – schädigen, stellt der Auftraggeber SMD von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
IX. HAFTUNG
- SMD verpflichtet sich, Aufträge mit größtmöglicher Sorgfalt und im Interesse des Auftraggebers zu organisieren und auszuführen, sowie seine Mitarbeiter sorgfältig auszusuchen und anzuleiten und überlassene Unterlagen, Texte, Bilder etc. sorgfältig zu behandeln.
- Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der SMD.
- Für Vermögens- und/oder [Folge-]Schäden [auch bei Dritten auf Seiten des Auftraggebers] durch die erbrachten Leistungen haftet SMD nach Erbringung der Leistungen nicht mehr. Im eigenen Interesse ist es Aufgabe und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers, bei Lieferung der Leistung etwaige Vermögens- und [Folge-]Schäden zu prüfen, abzuschätzen und zu dokumentieren sowie durch eine sofortige Reaktion eine Korrektur der Leistung schriftlich zu beantragen, um etwaige Schäden abzuwenden.
- Die Haftung der SMD ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
- Tritt ein Schadensereignis im Machtbereich eines beauftragten Dritten [Zulieferer etc.] ein, so haftet die SMD aufgrund des zwischen Dritten und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages nicht.
- In allen Fällen, in denen es gesetzlich zulässig ist, ist die Haftung der SMD auf den Betrag begrenzt, den der Auftraggeber für die erbrachte [Teil-]Dienstleistung zu zahlen hat.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches der SMD liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie zum Beispiel Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber der physikalischen Netze, Feuer, Einbruch, Vandalismus, auch wenn sie bei Dritten eintreten, hat SMD auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten.
- Für die vom Auftraggeber freigegebenen [bzw. beauftragten und/oder übermittelten] Konzepte, Entwürfe, Texte, etc. entfällt jede Haftung der SMD. SMD haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der erbrachten Leistungen und deren Anwendungen.
- Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden Haftungsvorschriften bleibt in jedem Fall unberührt.
X. GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN
- Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. SMD behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
- Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an SMD übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die SMD von allen Ersatzansprüche Dritter frei.
XI. PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES AUFTRAGGEBERS
- Der Kunde hat SMD unverzüglich über Veränderungen der bei Vertragsschluss maßgeblichen Verhältnisse zu informieren, insbesondere über die Rechtsstellung seiner Person, die Gesellschaftsverhältnisse, die technischen Voraussetzungen im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen der SMD, aber auch, soweit sie die Preisgestaltung betreffen können. Im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge oder des §613a BGB auf Seiten des Auftraggebers ist SMD berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
- Die Nutzung der Dienstleistungen der SMD durch andere als den Auftraggeber [Dritte] oder die Gestattung dieser Nutzung ist nur zulässig, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wird. Eine fehlende vertragliche Vereinbarung entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht zur Zahlung für die Inanspruchnahme durch Dritte. Passworte sind geheim zu halten.
- Verstößt der Auftraggeber gegen diese Pflichten oder Obliegenheiten, so ist SMD zur fristlosen Kündigung berechtigt. In den übrigen Fällen ist SMD nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt.
XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen der Allgemeinen Geschäftsverbindungen können jederzeit erfolgen und werden durch SMD dokumentiert. Bei jedem schriftlichen Angebot und/oder einer Auftragsbestätigung wird auf die aktuell geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen, die individuell Bestandteil des jeweiligen Vertrages werden.
- Werden eine oder mehrere Punkte dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder widersprechen geltendem Recht, werden sie durch rechtsgültige Punkte mit gleicher Bedeutung ersetzt. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Darmstadt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.